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Schon bei den Babyloniern, Assyrern, Chinesen und Japanern war der
individualisierende Wert der Papillarleisten mehr oder weniger bekannt. Die Finger wurden schon damals als Abdruck zur Signierung rechtsverbindlicher Erklärungen und Vereinbarungen verwandt. Aufgrund fehlender Überlieferungen hatten diese Erkenntnisse jedoch keine Bedeutung für die Entwicklung der Daktyloskopie in Europa.
Der erste Europäer, der die Fingerabdrücke polizeilichen Zwecken
dienstbar
machen wollte, war 1877 der Engländer William Herschel, der in Kalkutta im Dienst der indischen Zivilverwaltung stand. Ihm ging es dabei vor allem um die Feststellung der Identität von Personen bei der Auszahlung von Löhnen und Gehältern.
Etwa zur gleichen Zeit gelangte, unabhängig von Herschel, ein in Japan
lebender Engländer namens Henry Faulds, nach eingehenden Untersuchungen der menschlichen Hautleisten zu den gleichen Erkenntnissen. Er machte 1880 den Vorschlag, die Fingerabdrücke am Tatort zur Überprüfung von Verbrechern zu nutzen und dafür alle 10 Finger zur Aufnahme von Fingerabdrücken zu daktyloskopieren. Seine Bemühungen führten jedoch zu keinem Erfolg.
Dem Engländer Francis Galton war es vorbehalten, die Daktyloskopie
wissenschaftlich zu begründen. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Herschel und Faulds kam er in seinen Untersuchungen zu einem wissenschaftlichen Nachweis.
Eine weitere Verbesserung und Vereinfachung des Klassifizierungssystems
von Galton erfolgte dann durch den damaligen Generalinspekteur der Polizei in Kalkutta, Edward Henry. Im Jahre 1897 wurde die Daktyloskopie in Indien eingeführt und 1901, nachdem Henry
Polizeipräsident von London wurde auch in England und Wales.
In Deutschland erfolgte die Einführung der Daktyloskopie am 01.04.1903
in Dresden auf Vorschlag von Robert Heindl, dem damaligen Leiter der Dresdner Kriminalpolizei. Aber erst seit 1914 übernahmen die meisten Länder der Welt die Daktyloskopie in die Polizei.
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